Pflegebratung in Schwerin regelmäßige Beratung zum Thema Pflege

Pflegeberatung in Schwerin – Wir nehmen Sie an die Hand

Unsere Pflegeberater/beraterinnen stehen Ihnen und Ihren Angehörigen zur Seite, um Ihnen bei der Orientierung in der Vielfalt der Pflegeangebote zu helfen. Darüber hinaus unterstützen wir Sie dabei, sich auf die Pflege vorzubereiten und die Pflegesituation so zu gestalten, dass sie Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 37.3 SGB XI gehen wir bei Alltagsbegleiter Schwerin gemeinsam mit Ihnen und im Auftrag der Pflegekassen einen respektvollen Weg. Dieser bietet Ihnen zusätzliche Informationen und Unterstützung, und für uns bedeutet er ein nachhaltig positives Gefühl. Denn das Wohlbefinden unserer Klienten und ihrer pflegebedürftigen Angehörigen liegt uns außerordentlich am Herzen.

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Pflegeberatung gemäß § 37.3 SGB XI: Welchen Anspruch haben Sie?

  • Personen mit Pflegegrad 1 haben die Möglichkeit, alle sechs Monate freiwillig an einer Beratung teilzunehmen.
  • Für Menschen, die Pflegegeld beziehen oder Kombinationsleistungen in Anspruch nehmen, ist die Teilnahme an einer Pflegeberatung gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI verpflichtend, um die Qualität der Pflege zu gewährleisten.
  • Personen mit Pflegegrad 2 oder 3 erhalten alle sechs Monate eine unterstützende Pflegeberatung mit unserem qualifizierten Fachpersonal.
  • Zum Informationsaustausch und zur Wahrung der Pflegequalität ist es für Menschen mit Pflegegrad 4 und 5 verpflichtend alle drei Monate an einer Pflegeberatung teilzunehmen.
     

Gemeinsam mit unserem empathischen Team von Alltagsbegleiter Schwerin gehen Sie hoffnungsvoll in die Zukunft. Wir streben jeden Tag danach, Pflege und unterstützende Hilfe ein Stück zu verbessern. Wir sind überzeugt: Gemeinsam sind wir stark!